Die AfD feiert und ich habe keine Ahnung warum
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD VORERST nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf, bis im Hauptsacheverfahren abschließend darüber entschieden wird.
Das Urteil zeigt klar, dass innerhalb der AfD Bestrebungen existieren, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. 
Deshalb bleibt die AfD weiterhin ein „Beobachtungsfall“ für den Verfassungsschutz und wird nicht einfach aus der Beobachtung genommen. 
Jetzt muss das Hauptsacheverfahren abgewartet werden, bevor über eine endgültige Einstufung entschieden wird. 
Für einzelne Landesverbände der AfD, die bereits als rechtsextrem eingestuft wurden, ändert sich nichts. 
Ich halte es für enorm wichtig, die ganze Wahrheit zu kommunizieren.
Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Gericht im Hauptsacheverfahren kommt.